In einer denkwürdigen Nachtsitzung der 10. Volkskammer der DDR stimmt die Mehrheit der Abgeordneten dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes zu.
Von 363 Abgeordneten stimmen 294 Abgeordnete für den Beitritt, 62 Abgeordnete votieren dagegen und 7 Abgeordnete enthalten sich.
Volkskammer Präsidentin Dr. Sabine Bergmann-Pohl teilt Bundeskanzler Helmut Kohl den Beschluss zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mit (originales Dokument): https://wiedervereinigung.bundesarchiv.de/sites/default/files/1990-08-23_bergmann-pohl_an_kohl_da_1-16624_bl._63.pdf
In Berlin unterzeichnen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause den Vertrag zur Deutschen Einheit.
20.09.1990: Der Bundestag in Bonn und die Volkskammer in Berlin stimmen am gleichen Tag dem Vertrag zur Deutschen Einheit zu.
03.10.1990: Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland tritt der Vertrag in Kraft.
Vollständiger Vertragstext hier: https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/
In Moskau unterzeichnen die Aussenminister der vier alliierten Siegermächte USA, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich von GB und Frankreich, sowie die Aussenminister der BRD und der DDR den 2+4 Vertrag: "Vertrag über die abschlissende Regelung in Bezug auf Deutschland".
05.10.1990: Der gesamtdeutsche Bundestag ratifiziert den 2+4 Vertrag.
Der Vertrag tritt am 15.09.1991 in Kraft.
Hier der Link zum originalen Vertragstext: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/240218-240218